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   OLG Karlsruhe, 22.11.2016 - 2 Ws 208/16   

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https://dejure.org/2016,43599
OLG Karlsruhe, 22.11.2016 - 2 Ws 208/16 (https://dejure.org/2016,43599)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.11.2016 - 2 Ws 208/16 (https://dejure.org/2016,43599)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. November 2016 - 2 Ws 208/16 (https://dejure.org/2016,43599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuung eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten durch Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes am Wochenende

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 109 StVollzG, § 115 Abs 3 StVollzG, § 116 Abs 1 StVollzG, § 119a StVollzG, § 130 StVollzG
    Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung in einer Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg: Rechtsbehelfsverfahren des Sicherungsverwahrten zur Durchsetzung eines Anspruchs auf weitergehende Betreuungsmaßnahmen am Wochenende

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    § 12 JVollzGB I BW; § 8 JVollzGB V BW
    Sicherungsverwahrung; Antrag auf Ausweitung der Betreuung am Wochenende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuung in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuung eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten durch Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes am Wochenende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2016 - 2 Ws 208/16
    Die Rechtsstellung der Untergebrachten und hieraus sich ergebende Ansprüche im Hinblick auf die Betreuung bzw. Behandlung der Untergebrachten, deren Einhaltung im Weg des §§ 83 JVollzGB V BW, 109 StVollzG zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden kann, ist vielmehr maßgeblich in § 8 JVollzGB V BW geregelt, der die ihrerseits auf verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (grundlegend BVerfGE 128, 326) zurückgehenden bundesgesetzlichen Vorgaben in § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in baden-württembergischen Vollzugsanstalten konkretisiert.
  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2016 - 2 Ws 208/16
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Zweibrücken ZfStrVo 1982, 318; OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29; KG Beschluss vom 14.3.2007 - 2/5 Ws 325/05, juris; vgl. auch Kamann/Spaniol in Feest/Lesting, StVollzG, 6. Aufl., § 109 Rn. 32; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 109 Rn. 22), dass der - im Gesetz nur in Form des Fortsetzungsfeststellungsantrags (§ 115 Abs. 3 StVollzG) geregelte - Feststellungsantrag gegenüber Anfechtungs- und Verpflichtungsantrag subsidiär ist.
  • OLG Zweibrücken, 17.02.1982 - 1 Vollz (Ws) 78/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2016 - 2 Ws 208/16
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Zweibrücken ZfStrVo 1982, 318; OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29; KG Beschluss vom 14.3.2007 - 2/5 Ws 325/05, juris; vgl. auch Kamann/Spaniol in Feest/Lesting, StVollzG, 6. Aufl., § 109 Rn. 32; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 109 Rn. 22), dass der - im Gesetz nur in Form des Fortsetzungsfeststellungsantrags (§ 115 Abs. 3 StVollzG) geregelte - Feststellungsantrag gegenüber Anfechtungs- und Verpflichtungsantrag subsidiär ist.
  • KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18

    Anfechtbarkeit eines strafvollzugsbegleitenden Beschlusses

    Ein subjektiver Anspruch auf eine bestimmte Behandlung oder ein bestimmtes Angebot besteht im Rahmen des § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB nur in seltenen Ausnahmefällen und könnte allenfalls in einem Verfahren nach § 109 StVollzG geltend gemacht werden (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. November 2016 - 2 Ws 208/16 -, juris).
  • OLG Hamm, 25.01.2023 - 1 Vollz (Ws) 533/22
    Dass mit den dabei getroffenen Regelungen entgegen der systematischen Einordnung im Gesetz subjektive Rechte der Untergebrachten begründet werden sollten, ergibt sich auch nicht aus den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. LT-Drs. 16/1435, S. 123 ff.; so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. November 2016 - 2 Ws 208/16 -, Rn. 7, juris in einem vergleichbaren Fall).
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